ÖTRV Sportordnung geringfügig angepasst
Ergänzende Änderung zur ursprünglichen Fassung:
Radfahren:
Punkt G.1 Allgemeines
j. Athlet:innen dürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen
und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit
langen Ärmeln oder Jacken tragen. Bei Wintertriathlonbewerben sind lange Ärmel und lange
Hosen generell erlaubt.
Laufen:
Punkt H.1 Allgemeines
h. Wettkampfteilnehmer:innen dürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit
langen Ärmeln oder Jacken tragen.
Auslegung: Wie schon in der Vergangenheit erlauben unsere Technical Officials grundsätzlich das Tragen von Überbekleidungen bei unseren Bewerben. Wichtig ist dabei, dass die Startnummer sichtbar ist. Bei den ÖSTM-Bewerben über die Sprint- und Kurzdistanz werden im Regelfall Bodytattoos (Klebenummern auf Armen und Beinen) verwendet. Daher ist bei diesen Bewerben das Tragen von Überbekleidung (Jacken, lange Trikots, Ärmline/Beinlinge,....) nur nach Freigabe durch den TD/ChTO erlaubt. Dies tritt dann ein, wenn extreme Wetterbedingungen vorherrschen, welche die Gesundheit und Sicherheit der Athlet:innen gefährden können.
20/04/22 08:21 zurück