ÖTRV Ehrenzeichen
Der ÖTRV vergibt für besondere Leistungen innerhalb des ÖTRV Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze.
(1) Diese Ehrenzeichen können Personen erhalten, die in einem ÖTRV-Verein oder im ÖTRV-Verband tätig sind oder waren.
(2) In Ausnahmefällen können Ehrenzeichen des ÖTRV in Gold, Silber und Bronze an unterstützende Personen oder Partner verliehen werden.
(3) Ein Ehrenzeichen einer Stufe (Gold, Silber, Bronze) kann einer Person nur einmal verliehen werden.
(4) Anträge auf Verleihung dieses Ehrenzeichens können von einzelnen Landesverbänden oder von Mitgliedern des Präsidiums bei der Geschäftsstelle schriftlich eingebracht werden.
(5) Über die eingebrachten Anträge auf Verleihung von ÖTRV-Ehrenzeichen gemäß diesem Paragraphen entscheidet das ÖTRV Präsidium.
(6) Die Verleihung dieses Ehrenzeichens wird mit einer Urkunde bestätigt. Die Überreichung dieser Ehrenzeichen kann vom Präsidium auch an den jeweiligen Landesverband delegiert werden.
Es gelten folgende Verleihungsvoraussetzungen für Ehrenzeichen:
Das ÖTRV-Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze wird für besondere Verdienste verliehen, welche Mitglieder, Personen oder Partner des ÖTRV in fachlicher, organisatorischer oder unterstützender Hinsicht erbracht haben. Bei der Prüfung der Verdienste sind folgende Kriterien besonders relevant:
- Dauer der Funktion
- Beitrag zur sportlichen Weiterentwicklung des ÖTRV bzw. seiner Mitglieder
- Beitrag zur gesellschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung des ÖTRV bzw. seiner Mitglieder
- Beitrag zur Stärkung der Werte des ÖTRV bzw. seiner Mitglieder
- Beitrag zur Verankerung und Vernetzung des Sports mit anderen Gesellschaftsbereichen
- Beitrag zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung durch Sport und Bewegung