ÖTRV Leistungszeichen für Athleten
Der ÖTRV vergibt für besondere sportliche Leistungen und Erfolge Leistungszeichen in Gold, Silber und Bronze.
(1) Ein Leistungszeichen einer Stufe (Gold, Silber, Bronze) kann einer Person nur einmal verliehen werden.
(2) Anträge auf Verleihung dieses Leistungszeichens können entweder von einzelnen Landesverbänden, der Sportdirektorin bzw. dem Sportdirektor oder von Mitgliedern des Präsidiums in der Geschäftsstelle schriftlich eingebracht werden.
(3) Über die eingebrachten Anträge auf Verleihung von ÖTRV-Leistungszeichen entscheidet das ÖTRV-Präsidium.
(4) Die Verleihung dieses Leistungszeichens wird mit einer Urkunde bestätigt. Die Überreichung dieser Leistungszeichen kann vom Präsidium auch an einzelne Landesverbände delegiert werden.